Psychotherapeutisches Netz Segeberg und Umgebung

Infos zur Behandlung psychischer Erkrankungen

Psychotherapie

Was ist ein/e Psychotherapeut*in?

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ ist durch das Psychotherapeutengesetz rechtlich geschützt. Das Recht, diese Berufsbezeichnung zu tragen, setzt ein Studium der Psychologie (Psychologische*r Psychotherapeut*in) oder der Medizin voraus, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie alternativ auch eines der Pädagogik.

Alle Psychotherapeut*innen haben über ihre akademische Grundqualifikation hinaus eine Approbation (Berufszulassung) und eine psychotherapeutische Zusatzausbildung.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Erwachsenen-Psychotherapie (ab 18 Jahre) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (bis 21 Jahre).

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie bietet unter Anwendung fundierter Behandlungsmethoden Hilfe und Unterstützung bei psychischen Störungen wie Ängsten, Depressionen, Essstörungen, Zwängen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen und bei psychosomatischen Störungen. Psychosomatik bedeutet, dass die Psyche (Seele) einen krankmachenden Einfluss auf das Soma (Körper) hat. Psychotherapeutische Behandlungsmethoden werden auch begleitend zu medizinischen Maßnahmen oder bei organischen Erkrankungen eingesetzt (z. B. bei Krebserkrankungen, chronischen Schmerzen u.v.m.).

Ambulante Psychotherapie findet als Einzeltherapie i.d.R. wöchentlich oder 14-tägig in 50-minütigen Sitzungen statt. Gruppentherapie findet i.d.R. in 100-min-Sitzungen statt. Für eine erfolgreiche Behandlung ist eine vertrauensvolle tragfähige Beziehung und eine aktive Mitarbeit der Patient*innen erforderlich.

Von den Krankenkassen anerkannte und finanzierte Verfahren

Welches Verfahren für Sie geeignet ist, wird in dem Gespräch mit Ihrem Psychotherapeuten / Ihrer Psychotherapeutin geklärt.

Was können Sie tun um eine Psychotherapie zu beginnen?

Nehmen Sie persönlich telefonisch Kontakt zwecks Terminvereinbarung mit der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten Ihrer Wahl auf. Nutzen Sie bitte zur Anmeldung die telefonischen Sprechzeiten der Psychotherapeut*innen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie zum Erstkontakt die Chipkarte mit. Eine Überweisung aus dem laufenden Quartal ist nicht mehr zwingend erforderlich. Privatversicherte und/oder beihilfeberechtigte Patient*innen sollten mit ihrer Krankenkasse / Zusatzversicherung die vertraglich vereinbarten Kostenübernahmebedingungen vor dem Erstkontakt klären. In der Regel werden die Kosten übernommen.

Da es zu längeren Wartezeiten kommen kann, ist es hilfreich, so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen.

Die ersten Gespräche dienen der Feststellung, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und notwendig erscheint, ob sie in der Praxis stattfinden kann und wie der weitere Behandlungsverlauf geplant wird.

Andere (Mit-)Behandlungsformen psychischer Erkrankungen

Was ist ein/e Psychiater*in?

Eine Psychiaterin hat Medizin studiert. Nach Abschluss des Medizinstudiums hat sie in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Fachärztinnenausbildung zur Psychiaterin absolviert. In dieser Ausbildung hat sie spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlauf von Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, unter anderem mit Medikamenten, den so genannten Psychopharmaka.

Stationäre und teilstationäre Behandlung sowie Suchtberatung

Wenn ambulante Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichen, sind stationäre oder teilstationäre Behandlungen sinnvoll. Teilstationäre Behandlungen finden in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Tagesklinik statt. Stationäre Akutbehandlungen finden in einer psychiatrischen oder einer psychosomatischen Klinik statt und werden i.d.R. über die Krankenkasse finanziert. Stationäre psychosomatische Reha-Behandlungen erfolgen i.d.R. über die Rentenversicherung.

Sollte eine Sucht- bzw. Abhängigkeitserkrankung im Vordergrund stehen, ist der wichtigste Ansprechpartner eine Suchtberatungsstelle. Dies betrifft sowohl stoffgebundene Süchte wie Alkohol-, Drogen-, Medikamenten-Abhängigkeiten als auch Spiel-, Internet-, Kaufsucht etc.

Was ist eine psychisch-funktionelle ergotherapeutische Behandlung?

Wenn eine psychische Störung vorliegt, kann auch eine Ergotherapie verschrieben werden. Dies kann durch die hausärztliche, psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis erfolgen. Ziel der ambulanten ergotherapeutischen psychisch-funktionellen Behandlung ist zum Beispiel die Stabilisierung von psychosozialen Funktionen, die Besserung der Emotionskontrolle, die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, des Selbstvertrauens und der Entscheidungsfähigkeit.

Neben psychisch-funktioneller Behandlung kann eine Ergotherapie auch bei anderen Erkrankungen verschrieben werden, zum Beispiel für die motorische Wiederherstellung von Beweglichkeit, für Hirnleistungstraining oder als neuropsychologisch orientierte Behandlung, worum es im Bereich psychischer Erkrankungen i.d.R. jedoch nicht geht.

Ergotherapie ist über gesetzliche Krankenversicherungen zuzahlungspflichtig.